Statuten
I Name, Zweck und Aufgaben des Vereins
Art. 1: Name
Unter dem Namen Natur- und Vogelschutzschutzverein Unterentfelden besteht ein
parteipolitisch und konfessionell neutraler Verein gemäss Art. 60 ff des ZGB mit
Sitz in Unterentfelden.
Art. 2: Zugehörigkeit
Der Natur- und Vogelschutzschutzverein Unterentfelden ist ein selbständiger Ver-
ein. Er ist mit seinen Mitgliedern eine Sektion von BirdLife Aargau und damit auch
Mitglied des BirdLife Schweiz.
Der Verein kann sich einem Regionalverband anschliessen.
Artikel 3: Zweck
Der Verein bezweckt den Schutz, die Pflege, den Erhalt und die Wiederherstellung
der natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen, die Erhal-
tung und Förderung der biologischen Vielfalt in der Gemeinde Unterentfelden so-
wie den Schutz der Landschaft und Umwelt.
Artikel 4: Aufgaben
Der Natur- und Vogelschutzschutzverein Unterentfelden informiert seine Mitglie-
der und die Öffentlichkeit insbesondere durch Vorträge, Exkursionen, Ausstellun-
gen und Jugendarbeit.
Er unterstützt die Gemeinde bei der Pflege und dem Unterhalt von wertvollen Na-
turobjekten und beim Vollzug der Nutzungsplanung.
Er erhält den Kontakt mit den Behörden, den Einwohnern und zielverwandten Or-
ganisationen aufrecht und steht diesen mit Rat und Tat zur Seite.
Er stärkt den Zusammenhalt unter den Mitgliedern auch durch Pflege der Gesellig-
keit.
Der Natur- und Vogelschutzschutzverein Unterentfelden kann auch ausgewählte
Naturschutzvorhaben ausserhalb des Gemeindegebietes unterstützen (regionaler,
nationaler und internationaler Naturschutz).
II Mitglieder
Artikel 5: Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus:
a) Einzelmitgliedern
b) Familienmitgliedern
c) Ehrenmitgliedern
Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt durch den Vorstand.
Als Familienmitglieder gelten die im gleichen Haushalt lebenden Personen mit
ihren Kindern bis zum vollendeten 20. Altersjahr.
Artikel 6: Ehrenmitglieder
Wer sich um die Ziele des Vereins ausserordentlich verdient gemacht hat, kann
durch Beschluss der Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied ernannt werden.
Den entsprechenden Antrag stellt der Vorstand.
Artikel 7: Austritt
Austritte auf Ende des Rechnungsjahres sind dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.
Ausstehende Beiträge, einschliesslich diejenigen für das laufende Jahr, sind noch
zu entrichten. Das austretende Mitglied hat kein Anrecht auf das Vermögen des
Vereins.
Artikel 8: Ausschluss
Mitglieder, die den Statuten trotz Mahnung in schwerwiegender Weise zuwider-
handeln, können vom Vorstand ausgeschlossen werden. Das Rekursrecht an die
Mitgliederversammlung steht offen.
Ausgeschlossene Mitglieder verlieren jeden Anspruch auf das Vereinsvermögen.
III Organisation
Artikel 9: Organe
Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) die Revisionsstelle
Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder und der Revisoren beträgt zwei Jahre. Die
Wiederwahl ist möglich
A Mitgliederversammlung
Artikel 10: Mitgliederversammlung (MV) Termine
Die ordentliche MV findet alljährlich im ersten Halbjahr statt.
Eine ausserordentliche MV kann auf Beschluss des Vorstandes oder auf Verlangen
von einem Fünftel der Mitglieder einberufen werden.
Die Einladung mit Traktandenliste muss mindestens drei Wochen vor der Ver-
sammlung den Mitgliedern zugestellt oder im amtlichen Anzeiger veröffentlicht
werden. Einladungen per Mail sind gültig.
Die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (brieflich, via Mail oder elektronischer
Abstimmungsplattform) ist in begründeten Fällen erlaubt.
Artikel 11: Anträge
Anträge an die MV von Mitgliedern sind dem Vorstand schriftlich und begründet
mindestens sechs Wochen vorher einzureichen.
Artikel 12: Stimmrecht
An der MV haben das Stimmrecht:
a) die Ehren- und Einzelmitglieder
b) 2 Angehörige der Familienmitgliedschaft (Jugendliche, sofern sie das 16. Alters-
jahr vollendet haben). Bei der Beschlussfassung auf dem Zirkularweg haben die
Familienmitgliedschaften nur eine Stimme pro Familie.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Vertretung ist nicht möglich.
Artikel 13: Wahlen und Abstimmungen
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Teilnehmerzahl beschluss-
fähig.
Sie entscheidet mit der einfachen Mehrheit. Bei Stimmengleichheit fällt der oder
die Vorsitzende den Stichentscheid.
Artikel 14: Zuständigkeiten
Die MV ist zuständig für die:
a) Genehmigung des Protokolls der letzten MV
b) Abnahme des Jahresberichts
c) Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes
d) Genehmigung des Budgets
e) Wahl des Vorstandes, des Präsidenten/der Präsidentin, der
Revisoren/Revisorinnen
f) Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder gemäss
Traktandenliste
g) Festsetzung der Mitgliederbeiträge
h) Genehmigung des Jahresprogrammes
i) Ernennung von Ehrenmitgliedern
j) Beschlussfassung über Statutenänderungen oder die Vereinsauflösung
B Vorstand
Artikel 15: Zusammensetzung
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Der Präsident/die Präsiden-
tin wird durch die MV bestimmt, im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.
Er stellt eine rechtsverbindliche Unterschriftenregelung auf.
Artikel 16: Befugnisse
Der Vorstand leitet den Verein. Er erledigt alle Geschäfte, für welche nicht aus-
drücklich die MV zuständig ist. Er vertritt den Verein nach aussen.
Zur Bearbeitung besonderer Aufgaben kann der Vorstand Fachkommissionen wäh-
len. In der Regel gehört mindestens ein Vorstandsmitglied der Kommission an.
Artikel 17: Finanzkompetenzen
Der Vorstand ist berechtigt, Ausgaben im Rahmen der Kompetenzsumme von Fr.
2000.- pro Kalenderjahr für unvorhergesehene dringende Geschäfte zu tätigen.
C Rechnungsrevision
Artikel 18: Revisoren/Revisorinnen
Für die Prüfung der Vereinsrechnung werden zwei Revisoren/Revisorinnen
gewählt. Sie haben der MV darüber schriftlichen Bericht und Antrag zu stellen. Die
MV kann auch eine Treuhandfirma mit der Revision beauftragen.
IV Finanzen
Artikel 19: Vereinskasse
Einnahmen der Vereinskasse
a) Mitgliederbeiträge
Diese werden jährlich durch die MV festgelegt.
Sie betragen jedoch höchstens:
Franken 50.00 für Einzelmitgliedschaft
Franken 80.00 für Familienmitgliedschaft
Ehren- und Vorstandsmitglieder sind beitragsfrei.
b) Weitere Zuwendungen und Erträge.
Ausgaben der Vereinskasse
Finanzierung der Vereinstätigkeit gemäss Beschlüssen der MV und der Kompetenz-
summe des Vorstandes.
Artikel 20: Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen; eine solida-
rische Haftung ist ausgeschlossen.
Artikel 21: Versicherung
Mitglieder des Natur- und Vogelschutzvereins Unterentfelden sowie beauftragte
Helfer/Helferinnen sind bei der statutengemässen Vereinstätigkeit durch eine kol-
lektive Unfall- und Haftpflichtversicherung versichert, die BirdLife Schweiz auf Kos-
ten seiner Sektionen abschliesst. Die Unfallversicherung zahlt in Ergänzung einer
privaten Versicherung und bei der Haftpflichtversicherung besteht ein Selbstbehalt
von Fr. 300.–.
V Schlussbestimmungen
Artikel 22: Revision der Statuten
Für die Änderung der Statuten ist die Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglie-
der erforderlich.
Artikel 23: Auflösung des Vereins
Für die Auflösung des Vereins ist die Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglie-
der notwendig. Zusammen mit den Traktanden der Mitgliederversammlung sind
den Mitgliedern die Gründe sowie das Vorgehen der Auflösung bekannt zu geben.
Im Falle einer Auflösung sind das Vereinsvermögen und die Akten dem Gemeinde-
rat Unterentfelden zuhanden eines neuen Vereins mit dem in Artikel 3 genannten
Zweck zu hinterlegen. Wird innert 10 Jahren kein solcher Verein gegründet, fallen
die vorhandenen Mittel und Reservate dem kantonalen Verband BirdLife Aargau
zu.
Artikel 24: Zusammenschluss
Der Natur- und Vogelschutzverein Unterentfelden kann sich mit anderen Organisa-
tionen gleicher Zielsetzung zusammenschliessen. Den Entscheid darüber trifft die
MV. Für einen Zusammenschluss ist die Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mit-
glieder notwendig.
Diese Statuten wurden an der Mitgliederversammlung vom 8. Mai 2022 genehmigt
(und ersetzen diejenigen vom 7. Mai 2017). Sie treten mit der Annahme in Kraft.
Unterentfelden, 8. Mai 2022
Der Präsident:
Der Aktuar:
Thomas Hersche
Stefan Ballmer